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Rettungsgasse
Ein Problem, dass mehr und mehr zunimmt, obwohl in Deutschland bereits seit 1982 im § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits die Bildung einer Rettungsgasse eindeutig geregelt ist. Danach müssen bei Verkehrsstockungen auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit
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mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn,
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bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen,
eine freie Gasse bilden.
Video: Cityfotograf Oranienburg / Feuerwehr Kremmen
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