top of page

Rettungsgasse

Ein Problem, dass mehr und mehr zunimmt, obwohl in Deutschland bereits seit 1982 im § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits die Bildung einer Rettungsgasse eindeutig geregelt ist. Danach müssen bei Verkehrsstockungen auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit

  • mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn,

  • bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen,

eine freie Gasse bilden.

Video: Cityfotograf Oranienburg / Feuerwehr Kremmen

Neueste Beiträge
Anstehende Veranstaltungen
bottom of page